Aufgrund der veränderten Trainingsbedingungen sind Zehnerkarten nicht mehr erhältlich. Deshalb wird die Möglichkeit geschaffen, offene Stunden auf gültigen Zehnerkarten zurück erstattet zu bekommen oder umzuwandeln.

Überlegungen zur Abwicklung:

 

Laut AGBs haben Zehnerkarten eine begrenzte Gültigkeit von fünf Monaten, in denen die Stunden genommen werden sollen. Bisher gab es hier kaum Schwierigkeiten oder Handlungsdruck, da ich die Inhaber/innen in Offene Trainingsstunden integrieren konnte – egal, ob die Karte abgelaufen war oder nicht.

Die offenen Stunden auf abgelaufenen Zehnerkarten werden grundsätzlich nicht zurück erstattet. Ihr erhaltet aber die Möglichkeit, diese Stunden noch bei den Trainingsspaziergängen (offenen Trainings) im Januar und Februar 2019 einzusetzen.

Die offenen Stunden auf gültigen Zehnerkarten werden entweder ausbezahlt oder auf den Trainingsspaziergängen weiter eingesetzt oder in Einzeltrainings (4 Gruppenstunden = 1 Einzeltraining) umgewandelt.

Es gibt sicher Einzelfälle, für die wir eine individuelle Lösung oder einen Kompromiss finden können. Ich möchte niemanden verärgern oder übervorteilen, deshalb meldet Euch doch bitte bei mir.